DSGVO-Konformität und TechSmith-Produkte

 

TechSmith stellt Software, Dienstleistungen und Apps her, die Ihnen helfen, Ihren Bildschirm aufzunehmen, visuelle Inhalte zu erstellen und Videos zu produzieren. Einige der Inhalte, die Sie erstellen, können persönliche Informationen über Sie oder andere enthalten. Es ist uns wichtig, dass diese Informationen gemäß allen geltenden Gesetzen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), geschützt werden.

 

Was ist die DSGVO?

Die DSGVO ist eine einheitliche Verordnung, die die Anforderungen an den Datenschutz für alle EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft.

Die DSGVO enthält mehrere Grundsätze und Anforderungen für die faire Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten. Das Ziel ist letztlich sicherzustellen, dass personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet werden, mit Wissen oder Zustimmung der betroffenen Personen, und vor unbefugter Nutzung oder Zugriff geschützt sind.

 

Was sind personenbezogene Daten?

Nach der DSGVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare betroffene Person beziehen. Unter dieser sehr weit gefassten Definition gibt es viele Elemente, die in Screenshots oder Videos erfasst werden können. Je nach Kontext des Inhalts kann allein die Anwesenheit einer Person in einem Video als personenbezogene Information gelten.

 

Welche Verantwortlichkeiten hat TechSmith gemäß DSGVO?

Oft hat TechSmith beim Gebrauch unserer Produkte keinen Zugriff auf die erstellten Inhalte. Ähnlich wie bei einem Textverarbeitungsprogramm befinden sich die Inhalte, sei es ein Video oder eine Bildschirmaufnahme, auf Ihrem Computer oder in Ihrem Netzwerk. In diesen Fällen liegt die Verantwortung für die DSGVO-Konformität bei Ihnen.

In anderen Fällen speichert TechSmith Ihre Inhalte für Sie. Wir können auch Dienste bereitstellen, um Ihre Artefakte mit anderen zu teilen und Kommentare zu Ihrer Arbeit zu erhalten.

Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen zwei Rollen berücksichtigt werden.

  • Ein Datenverantwortlicher ist die Gruppe oder Person, die entscheidet, welche Informationen gesammelt und wie sie verarbeitet werden.
  • Ein Datenverarbeiter ist die Gruppe oder Person, die die Informationen tatsächlich verarbeitet.

Wenn Sie TechSmith-Dienste nutzen, um Ihre Arbeiten zu speichern, zu verteilen und Bewertungen zu hosten, sind Sie Datenverantwortlicher. Sie entscheiden beispielsweise, mit wem die Arbeit geteilt wird und wie lange sie gespeichert wird. Sie haben auch entschieden, dass TechSmith Ihr Datenverarbeiter ist.

TechSmith darf personenbezogene Daten nur gemäß Ihren Anweisungen verarbeiten. Obwohl TechSmith Informationen in Ihrem Auftrag speichert, sind wir weiterhin der Datenverarbeiter und Sie der Datenverantwortliche. TechSmith verwendet Ihre Inhalte nicht für eigene Zwecke ohne Ihre Zustimmung.

Als Datenverantwortlicher sind Sie gemäß DSGVO dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die oben genannten Grundsätze und Anforderungen erfüllt werden, unabhängig davon, wo die Daten gespeichert oder verarbeitet werden. Dies schließt die Überprüfung ein, dass TechSmith die DSGVO-Grundsätze und -Anforderungen einhält.

 

Was muss ich tun?

Wenn Sie unsere Produkte für den persönlichen Gebrauch verwenden, gibt es in der DSGVO eine Ausnahme für die Verwendung personenbezogener Daten für rein persönliche oder familiäre Tätigkeiten. TechSmith bleibt jedoch auch in diesem Fall Datenverarbeiter und muss daher seine DSGVO-Verpflichtungen erfüllen.

Wenn Sie ein Unternehmen sind, das TechSmith-Produkte verwendet, empfehlen wir Ihnen, die personenbezogenen Daten, die Sie mit unseren Tools erfassen, wie Sie diese Informationen verwenden, einschließlich unserer Dienste, und wo sich die Personen befinden, deren personenbezogene Daten in Ihren Werken sichtbar sein könnten, zu überprüfen, um festzustellen, ob Sie DSGVO-konform sein müssen.

Als Unternehmen müssen Sie in einigen Fällen möglicherweise eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (Data Processing Agreement, DPA) zwischen Ihrer Organisation als Datenverantwortlichem und TechSmith als Datenverarbeiter abschließen. Die untenstehende Tabelle enthält spezifische Informationen zu jedem unserer Produkte und Dienste sowie zur Notwendigkeit einer DPA, wenn personenbezogene Daten von Personen mit Sitz in der EU erfasst werden.

Produkt DPA erforderlich? Kommentare
Snagit Ja Ihre Inhalte werden lokal gespeichert, es sei denn, Sie stimmen zusätzlichen Diensten mit TechSmith zu und richten diese ein. Snagit wird über eine Anmeldung im Web verwendet.
Camtasia Editor Ja Ihre Inhalte werden nicht an TechSmith übermittelt, es sei denn, Sie stimmen zusätzlichen Diensten mit TechSmith zu und richten diese ein. Camtasia Editor wird über eine Anmeldung im Web verwendet.
Assets für Camtasia oder Assets für Snagit Ja Assets werden über eine Anmeldung im Web abgerufen. Es werden keine Informationen außer Ihrem Login mit TechSmith geteilt.
Audiate Ja Vom Nutzer erstellte Inhalte werden zur Verarbeitung an TechSmith hochgeladen, daher ist eine DPA erforderlich. Audiate wird über eine Anmeldung im Web verwendet.
Capture (eingestellt) Ja Die Freigabefunktion übermittelt Daten an TechSmiths Screencast-Dienst zur Verarbeitung. Ein Screencast.com-Konto ist für die Nutzung von Capture erforderlich. Daher ist eine DPA erforderlich.
Screencast Ja Ihre Inhalte werden in der Cloud-Umgebung von TechSmith gespeichert. Screencast wird über eine Anmeldung im Web verwendet.

Camtasia online

Ja

Ihre Inhalte werden in der Cloud-Umgebung von TechSmith gespeichert. Camtasia Online wird über eine Anmeldung im Web verwendet.

                       

Wenn Sie unsere Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung einsehen möchten, finden Sie diese in unserem TechSmith Data Processing Addendum.

 

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