GDPR-Konformität und TechSmith-Produkte

TechSmith stellt Software, Dienstleistungen und Apps her, die Ihnen helfen, Ihren Bildschirm aufzunehmen, visuelle Inhalte zu erstellen und Videos zu produzieren. Einige der von Ihnen erstellten Inhalte können persönliche Informationen über Sie oder andere enthalten. Es ist uns wichtig, dass diese Informationen gemäß allen geltenden Gesetzen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO), geschützt werden.


Was ist die DSGVO?

Die DSGVO ist eine einheitliche Verordnung, die die Anforderungen an den Datenschutz für alle EU-Mitgliedstaaten vereinheitlicht. Sie trat am 25. Mai 2018 in Kraft.

Die DSGVO enthält mehrere Grundsätze und Anforderungen für die faire Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten. Das Ziel ist letztlich sicherzustellen, dass personenbezogene Daten rechtmäßig verarbeitet werden, mit Wissen oder Einwilligung der betroffenen Personen, und vor unbefugter Nutzung oder Zugriff geschützt sind.


Was sind personenbezogene Daten?

Nach der DSGVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Unter dieser sehr weit gefassten Definition gibt es viele Elemente, die in Bildschirmfotos oder Videos erfasst werden können. Je nach Kontext des Inhalts kann allein die Anwesenheit einer Person in einem Video bereits als personenbezogene Information gelten.


Welche Verantwortung hat TechSmith gemäß DSGVO?

Oft hat TechSmith keinen Zugriff auf die Inhalte, die Sie mit unseren Produkten erstellen. Ähnlich wie bei einem Textverarbeitungsprogramm befinden sich die Inhalte, sei es ein Video oder eine Bildschirmaufnahme, auf Ihrem Computer oder in Ihrem Netzwerk. In diesen Fällen liegt es in Ihrer Verantwortung, die DSGVO einzuhalten.

In anderen Situationen speichert TechSmith Ihre Inhalte für Sie. Wir können auch Dienste anbieten, um Ihre Werke mit anderen zu teilen und Kommentare zu Ihrer Arbeit zu erhalten.

Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind zwei Rollen zu berücksichtigen.

  • Verantwortlicher ist die Gruppe oder Person, die entscheidet, welche Informationen gesammelt werden und wie sie verarbeitet werden.
  • Auftragsverarbeiter ist die Gruppe oder Person, die die Informationen tatsächlich verarbeitet.

Wenn Sie TechSmith-Dienste nutzen, um Ihre Arbeiten zu speichern, zu verbreiten und Bewertungen zu hosten, sind Sie der Verantwortliche. Sie entscheiden beispielsweise, mit wem die Arbeit geteilt wird und wie lange sie gespeichert wird. Sie haben auch entschieden, dass TechSmith Ihr Auftragsverarbeiter ist.

TechSmith darf personenbezogene Daten nur nach Ihren Anweisungen verarbeiten. Auch wenn TechSmith Informationen in Ihrem Auftrag speichert, sind wir weiterhin der Auftragsverarbeiter und Sie der Verantwortliche. TechSmith verwendet Ihre Inhalte nicht für eigene Zwecke ohne Ihre Zustimmung.

Als Verantwortlicher sind Sie gemäß DSGVO dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die oben genannten Grundsätze und Anforderungen eingehalten werden, unabhängig davon, wo die Daten gespeichert oder verarbeitet werden. Dies schließt die Überprüfung ein, dass TechSmith die DSGVO-Grundsätze und -Anforderungen erfüllt.


Was muss ich tun?

Wenn Sie unsere Produkte für den persönlichen Gebrauch verwenden, gibt es eine Ausnahme in der DSGVO für die Nutzung personenbezogener Daten für rein persönliche oder familiäre Tätigkeiten. TechSmith bleibt jedoch auch in diesem Fall Auftragsverarbeiter und muss daher seine DSGVO-Verpflichtungen erfüllen.

Wenn Sie als Unternehmen TechSmith-Produkte nutzen, empfehlen wir Ihnen, die personenbezogenen Daten, die Sie mit unseren Tools erfassen, wie Sie die Daten verwenden, einschließlich unserer Dienste, und wo die Personen wohnen, deren personenbezogene Daten in Ihren Werken sichtbar sein könnten, zu überprüfen, um festzustellen, ob Sie DSGVO-konform sein müssen.

Als Unternehmen müssen Sie in einigen Fällen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Data Processing Agreement, DPA) zwischen Ihrer Organisation als Verantwortlichem und TechSmith als Auftragsverarbeiter abschließen. Die folgende Tabelle enthält spezifische Informationen zu jedem unserer Produkte und Dienste sowie zur Notwendigkeit einer DPA, wenn personenbezogene Daten von in der EU ansässigen Personen erfasst werden.

Produkt Ist eine DPA erforderlich? Kommentare
Snagit Ja Ihre Inhalte werden lokal gespeichert, es sei denn, Sie stimmen zusätzlichen Diensten von TechSmith zu und richten diese ein. Auf Snagit wird über eine Anmeldung im Web zugegriffen.
Camtasia Editor Ja Ihre Inhalte werden nicht an TechSmith übermittelt, es sei denn, Sie stimmen zusätzlichen Diensten von TechSmith zu und richten diese ein. Auf den Camtasia Editor wird über eine Anmeldung im Web zugegriffen.
Assets für Camtasia oder Assets für Snagit Ja Assets werden über eine Anmeldung im Web abgerufen. Es werden keine Informationen außer Ihrem Login mit TechSmith geteilt.
Audiate Ja Vom Benutzer erstellte Inhalte werden zur Verarbeitung an TechSmith hochgeladen, daher ist eine DPA erforderlich. Auf Audiate wird über eine Anmeldung im Web zugegriffen.
Capture (eingestellt) Ja Die Freigabefunktion übermittelt Daten an den Screencast-Dienst von TechSmith zur Verarbeitung. Für die Nutzung von Capture ist ein Screencast.com-Konto erforderlich. Daher ist eine DPA erforderlich.
Screencast Ja Ihre Inhalte werden in der Cloud-Umgebung von TechSmith gespeichert. Auf Screencast wird über eine Anmeldung im Web zugegriffen.

Camtasia online

Ja

Ihre Inhalte werden in der Cloud-Umgebung von TechSmith gespeichert. Auf Camtasia Online wird über eine Anmeldung im Web zugegriffen.

Wenn Sie unsere Zusatzvereinbarung zur Datenverarbeitung einsehen möchten, finden Sie diese unter TechSmith Data Processing Addendum.

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