DS-GVO Konformität und TechSmith-Produkte

TechSmith bietet Software, Services und Apps an, die Ihnen helfen, Bildschirminhalte zu erfassen, visuelle Mitteilungen zu erstellen und Videos zu gestalten. Es kann vorkommen, dass Inhalte, die Sie erstellen, personenbezogene Informationen über Sie oder andere Personen enthalten. Wir legen Wert darauf, den Schutz dieser Informationen gemäß allen relevanten Gesetzen – insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union – sicherzustellen.

Was ist die DS-GVO?

Die DS-GVO ist eine übergreifende Verordnung, die die Datenschutzanforderungen für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlich regelt. Sie ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten.

Die DS-GVO stellt eine Reihe von Grundsätzen und Anforderungen für die faire Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten auf. Dies soll letztlich sicherstellen, dass personenbezogene Daten im Einklang mit dem Gesetz und mit Wissen oder Einverständnis der beteiligten Personen verarbeitet und gegen unbefugte Nutzung oder Zugriffe geschützt werden.

Was sind personenbezogene Informationen?

Personenbezogene Informationen im Sinne der DS-GVO sind alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare betroffene Person. Diese Definition ist sehr weit gefasst. Viele Elemente, die auf Bildschirmaufnahmen oder in Videos auftauchen, können darunter fallen. In bestimmten Zusammenhängen kann es bereits eine personenbezogene Information darstellen, dass eine Person einfach nur in einem Video zu sehen ist.

Welche Verantwortung hat TechSmith im Rahmen der DS-GVO?

In vielen Fällen haben wir keinen Zugriff auf die Inhalte, die Sie mit unseren Produkten erstellen – nämlich dann, wenn Ihre Videos oder Bildschirmaufnahmen auf Ihrem Computer oder innerhalb Ihres Netzwerks gespeichert werden. In diesem Fall tragen Sie die Verantwortung dafür, dass Ihre Inhalte den Anforderungen der DS-GVO genügen.

In anderen Situationen speichert TechSmith die Inhalte für Sie. Unser Angebot kann auch Dienste umfassen, die Ihnen ermöglichen, Ihre Arbeiten an andere weiterzugeben und Kommentare dazu zu erhalten.

Bei der Verarbeitung personenbezogener Informationen muss zwischen zwei Funktionen unterschieden werden:

Datenverantwortlicher – die Person oder Personengruppe, die entscheidet, welche Informationen erfasst und wie sie verarbeitet werden.

Datenverarbeiter – die Person oder Personengruppe, die die Verarbeitung der Informationen tatsächlich durchführt.

Wenn Sie Dienste von TechSmith nutzen, um Ihre Arbeit zu speichern, zu verteilen und Kommentare zu verwalten, sind Sie der Datenverantwortliche. Sie entscheiden beispielsweise, mit wem die Arbeit geteilt wird und wie lang sie auf der Plattform vorgehalten wird.  Auch die Entscheidung, TechSmith als Datenverarbeiter zu beauftragen, liegt bei Ihnen.

TechSmith darf personenbezogene Informationen nur gemäß Ihren Anweisungen verarbeiten. Auch wenn TechSmith solche Informationen in Ihrem Auftrag speichert, sind wir der Datenverarbeiter und Sie der Datenverantwortliche. TechSmith nutzt Ihre Inhalte nicht ohne Ihre Zustimmung für eigene Zwecke.

Als Datenverantwortlicher sind Sie nach der DS-GVO dafür zuständig, sicherzustellen, dass die oben erwähnten Grundsätze und Anforderungen erfüllt werden. Dies gilt unabhängig davon, wo die Daten gespeichert oder verarbeitet werden. Sie sind auch dafür zuständig, nachzuprüfen, dass TechSmith die Grundsätze und Anforderungen der DS-GVO erfüllt.

Was muss ich tun?

Wenn Sie unsere Produkte zu privaten Zwecken nutzen, fällt dies unter eine Ausnahmeregelung der DS-GVO für die Nutzung persönlicher Daten zur Ausübung ausschließlich privater oder familienbezogener Tätigkeiten. Auch wenn diese Ausnahmeregelung für Sie gilt, fungiert TechSmith jedoch als Datenverarbeiter und muss seine Verpflichtungen gemäß der DS-GVO erfüllen.

Wenn Sie Produkte von TechSmith beruflich oder geschäftlich nutzen, empfehlen wir Ihnen, zu prüfen, welche personenbezogenen Informationen Sie mit unseren Anwendungen erfassen, wie Sie die Informationen verwenden, für die Sie unsere Dienste nutzen und wo die Menschen wohnhaft sind, deren personenbezogene Informationen in Ihren Arbeiten gegebenenfalls gezeigt werden. So können Sie ermitteln, inwieweit Sie die Anforderungen der DS-GVO erfüllen müssen.

Als Unternehmen müssen Sie in bestimmten Fällen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen Ihrer Organisation als Datenverantwortlicher und TechSmith als Datenverarbeiter abschließen. In der nachstehenden Tabelle ist für alle unsere Produkte und Dienste aufgeführt, welche Anforderungen gelten und ob ein AVV benötigt wird, wenn personenbezogene Informationen von EU-Bürgern erfasst werden.

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Um unseren Nachtrag zur Datenverarbeitung zu lesen, klicken Sie hier.

Was ist mit den bei der Registrierung übermittelten Informationen?

An verschiedenen Stellen erfassen wir personenbezogene Informationen, die wir zur Durchführung unserer Geschäftstätigkeit benötigen. Diese Informationen werden gemäß den Anforderungen der DS-GVO geschützt. Nähere Erläuterungen hierzu entnehmen Sie bitte den Datenschutzrichtlinien von TechSmith.